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StärkenWerkstatt
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Inhaltlich Verantwortliche
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Susanne Sperrhake

Einzelunternehmung
Susanne Sperrhake

Anschrift
StärkenWerkstatt
Susanne Sperrhake

Wappenhalle

Konrad-Zuse-Platz 8

81829 München

Telefon: +49 89 12280340

E-Mail: staerken(at)staerkenwerkstatt.com
www.staerkenwerkstatt.com

Grafische Gestaltung
Sylvie Mauch – www.heimatseiten.com

Bildmaterial 
Fotos von Andrea Piacquadio und Anastasia Shuraeva from Pexels,  Cottonbro from Pexels & Brett Sayles from Pexels sowie Kevin Philipps und Karolina Grabowska from Pixabay
– under Creative Commons CC0

Fotos Susanne Sperrhake :

Fotostudio caroKaa – www.carokaa.de


Rechtshinweise

Die StärkenWerkstatt prüft und aktualisiert regelmäßig die Informationen auf diesen Webseiten – dennoch können sich Daten schnell verändern. Daher kann eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die StärkenWerkstatt ist für die Inhalte von Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der StärkenWerkstatt.

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der StärkenWerkstatt gelten gegenüber einer Person (Vertragspartner), die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und juristischen Personen.

2. Allen Leistungen der StärkenWerkstatt liegen ausschließlich diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt und gelten als widersprochen. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vertragspartners zustande.

3. Liegen der schriftlichen Auftragsbestätigung gesonderte AGB bei, so gelten diese AGB vorrangig.

4. Die StärkenWerkstatt behält sich an allen Unterlagen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung der StärkenWerkstatt zugänglich gemacht werden. Die StärkenWerkstatt verpflichtet sich, vom Vertragspartner als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

5. Externe Dienstleister/ Unternehmen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

II. Leistungsumfang

1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Vertragspartner und der StärkenWerkstatt im Einzelnen festgelegt. Die Angebote der StärkenWerkstatt sind freibleibend und unverbindlich.

2. Die Gesellschaft wird auf Basis eines vom Vertragspartner bestätigten Auftrags oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind.

3. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Leistungserstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Soweit zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Ort der Leistungserbringung der Standort der StärkenWerkstatt oder seiner Vertragspartner. Auf Wunsch des Kunden erbringt StärkenWerkstatt die vereinbarten Leistungen auch in dessen oder anderen Räumen.

5. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Partner der StärkenWerkstatt gebunden. Die StärkenWerkstatt kann eine andere als die vereinbarte Person oder Partner zur Erbringung der Leistung entsenden.

 

III. Absagen und Widerrufsrecht

Die Beauftragung zur Durchführung eines Inhouse-Trainings oder Workshops hat durch den Kunden schriftlich auf Basis des entsprechenden Angebots zu erfolgen. Ein Rücktritt von der Beauftragung ist kostenfrei bis zu 14 Tage nach Auftragserteilung durch schriftliche Kündigung möglich. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, hat der Kunde die bereits entstandenen und die durch den Einsatz von vergebenen Beraterzeiten noch entstehenden Kosten zu tragen. Ansprüche und Stornokosten Dritter (Übernachtungskosten o.ä.) sind dabei in voller Höhe vom Vertragspartner zu tragen.

 

IV. Preise und Zahlung

1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif (Einzelauftrag). Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Die Zahlung der Rechnung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bargeldlos auf das Geschäftskonto der StärkenWerkstatt mit dem vereinbarten Zahlungsziel (14 Tage) so zu erfolgen, dass der StärkenWerkstatt jedoch der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die StärkenWerkstatt über den Betrag verfügt.

3. Leistet der Vertragspartner innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die StärkenWerkstatt berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB in Rechnung zu stellen.

4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Die StärkenWerkstatt ist berechtigt, monatliche Teilrechnungen zu stellen.

6. Bei Erteilung von Aufträgen setzt die StärkenWerkstatt die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden voraus. Treten beim Kunden Ereignisse ein, die sachlich begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit und seiner Zahlungsfähigkeit rechtfertigen, oder werden der StärkenWerkstatt seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigte Umstände erst nach Vertragsabschluss bekannt, so kann die StärkenWerkstatt den Beginn von einer Vorauszahlung abhängig machen. Der Nachweis der zweifelhaften Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftsdatei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Auftraggeber verlangt werden kann. Macht die StärkenWerkstatt von diesem Recht Gebrauch, so ist die StärkenWerkstatt verpflichtet, den Kunden aufzufordern, innerhalb angemessener Frist Vorauszahlung zu leisten.

7. Ist für die Durchführung von Maßnahmen oder Inhouse-Trainings eine Dienstreise eines oder mehrerer Mitarbeiter erforderlich, so trägt der Vertragspartner die Reisekosten. Als Reisetag gilt der Kalendertag von 0-24 Uhr. Ausgangspunkt für die Berechnung der Reisekosten ist, wenn nicht individuell vereinbart, der Sitz der StärkenWerkstatt – Susanne Sperrhake in der Wappenhalle, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München. Entfernungen zum Vertragspartner innerhalb von 100 Kilometern werden mit 0,80 Euro pro Entfernungskilometer berechnet. Ab einer Entfernung von 100 Kilometer werden Reisekosten pauschal berechnet in Höhe von max. 400,00 € pro Anreise. Kosten für Übernachtung und Verpflegung während der Maßnahme bzw. des Inhouse-Trainings sind von dieser Pauschale ausgenommen.

 

V. Pflichten des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Tätigkeiten der StärkenWerkstatt zu unterstützen.

2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der StärkenWerkstatt alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind. Die StärkenWerkstatt garantiert in diesem Fall für die Einhaltung der geltenden Datenschutzrichtlinien.

3. Der Vertragspartner nennt StärkenWerkstatt einen sachkundigen Mitarbeiter, der zur Durchführung der Dienstleistung und des Vertragsgegenstandes erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.

4. Alle Geschäftsunterlagen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen Vertragspartner und StärkenWerkstatt ausgetauscht werden, insbesondere Preis- und Angebotsgestaltung unterliegen der strikten Geheimhaltung. Der Vertragspartner sichert StärkenWerkstatt zu, alle Maßnahmen zu treffen, um unbefugten Dritten den Zugang zu Daten und vertraulichen Informationen zu verweigern.

5. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdruckes und der Vervielfältigung der Unterlagen (Skripte etc.) oder Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der StärkenWerkstatt in irgendeiner Form reproduziert werden, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, vorbereitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

6. Für Veranstaltungen der StärkenWerkstatt gelten folgende Bedingungen und Stornobedingungen, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich formuliert: Die Anmeldung kann seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Danach ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf eine Ersatzperson übertragen werden. 

 

VI. Haftungsausschluss

1. Wenn der Leistungsgegenstand durch Verschulden der StärkenWerkstatt infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschlägen und Beratungen vom Vertragspartner nicht vertragsgemäß verwendet wird, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Geschäftspartners nachfolgende Regelungen.

2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die StärkenWerkstatt auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und externer Dienstleister und bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

3. Eine weitere Haftung – aus welchen Rechtsgründen auch immer – ist ausgeschlossen.

4. Die Beratung der StärkenWerkstatt geschieht in steuerrechtlichem Rahmen, sie umfasst jedoch nicht explizit Leistungen, die durch einen staatlich geprüften Steuerberater oder Rechtsanwalt durchgeführt werden müssen. Die StärkenWerkstatt verweist in diesen Fällen auf die zuständigen Steuerbehörden oder Finanzämter.

 

VII. Verjährung

1. Alle Ansprüche des Geschäftspartners – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten.

2. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

3. Die Verjährung beginnt ab Rechnungsdatum.

 

VIII. Datenschutz

Die StärkenWerkstatt ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Geschäftspartner, egal ob diese vom Geschäftspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

IX. Nebenabreden, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der StärkenWerkstatt und dem Geschäftspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

3. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der StärkenWerkstatt.
Die StärkenWerkstatt ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Geschäftspartners Klage zu erheben.

 

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Regelung treten, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

München, 23. März 2022


DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig!  

Ihre personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich nach geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt.

Wir wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Ihre Daten werden mit Sorgfalt behandelt und nur für Zwecke der Veranstaltungsplanung und -durchführung genutzt. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

Welche Daten wir auswerten:  

Aus technischen Gründen und um unser Online-Angebot ständig zu verbessern, protokollieren und analysieren wir das Verhalten unserer Kunden auf unserer Website. Diese so gewonnenen Informationen sind unpersonalisiert und lassen keinerlei Rückschlüsse auf die Identität unserer Nutzer zu. Wir verwenden diese Informationen ausschließlich, um unser Angebot technisch und inhaltlich zu optimieren.

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Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen aus diesem Grund bitten wir Sie, sich über unsere Datenschutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

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